Der BPK/DPK e.V. hat gemeinsam mit
internationalen Richtern bestehende Richtlinien überarbeitet und ein
zeitgemäßes Regelwerk für Richterausbildung und Richterverhalten
erstellt, in dem Erfahrungen und Anregungen aus den letzten
Jahren berücksichtigt wurden. Hierbei wurde größter Wert auf präzise
Vorgaben gelegt, um mögliche Fehlinterpretationen und
Missverständnisse zu verhindern. Dies soll ein klares Regelwerk für
Kandidaten zur Richterausbildung sein, auf dessen Grundlage sich
jeder Kandidat auf eine Richterlaufbahn vorbereiten kann.
1.
Voraussetzungen für das Richterexamen
Um eine Richterprüfung ablegen zu dürfen,
muss der Anwärter:
• §
Mindestens 21 Jahre alt sein.
• §
Mindestens 5 Würfe gezüchtet und 3 Jahre Zuchterfahrung haben und
eine schriftliche Empfehlung
seines Vereinsvorstandes vorlegen.
• §
Ein Richterschüler-Vorexamen mit Erfolg abgelegt haben. Dabei müssen
automatisch die
Voraussetzungen des Vorexamens erfüllt sein, die vom Verband/Verein
des Anwärters definiert
wurden. Für Kandidaten des BPK/DPK e.V. besteht das Vorexamen aus
25 Fragen zur Katzenzucht,
zum allgemeinen Ausstellungswesen und zu genetischem Basiswissen
• §
Mindestens 15 Richterschülerzeugnisse in den Rassen- bzw.
Varietätsgruppen haben, in denen das
Examen abgelegt werden soll, unterzeichnet von mindestens 8
verschiedenen Richtern. Dabei
müssen mindestens zwei Richterschülertätigkeiten bei
ausländischen Richtern im Ausland erfolgt
sein. Für Nebenrassen sind Richterschülerzeugnisse erwünscht, aber nicht
zwingend erfrorderlich, da
sie -wenn überhaupt - nur selten auf Ausstellungen anzutreffen
sind.
Wurde ein Genetikseminar von mindestens 8 Std. absolviert, kann es
ersatzweise für 3 inländische
Richterschülerzeugnisse angerechnet werden. Das Genetikseminar wird
jedoch nur anerkannt, wenn
es von einem anerkannten Richter abgehalten wurde, der auch als
Examinator auftreten könnte.
Ein Antrag zur Prüfungszulassung soll 6
Wochen vor Prüfungstermin in schriftlicher Form dem eigenen und dem
veranstaltendem Verein/Verband vorliegen.
Mit dem Antrag müssen die erforderlichen
Unterlagen ( Vorexamen, Richterschülerzeugnisse für die Hauptrassen
und falls vorhanden für Nebenrassen,theoretische Prüfung Teil 2 a +
b), falls diese bereits abgelegt wurde) für die entsprechende
Prüfung beim Veranstalter eingereicht und spätestens am Examenstag
auch den Examinatoren vorgelegt werden.
Für Examen sollte sich ein Anwärter nur bei
Vereinen anmelden, die eine seriöse Richterausbildung ausdrücklich
unterstützen. Auf keinen Fall darf der Anwärter Bedingungen als
Ausgleich für Ausbildung oder Examen eingehen, weder für
Geldleistungen noch für spätere Verpflichtung als Richter.
Vereine, die Interesse an gut ausgebildeten Richtern haben, werden
die Ausbildung auch immer aktiv und kostenfrei unterstützen.
Die theoretische und die praktische Prüfung
wird in der Regel nach dem GCCF-Standard abgelegt, hierüber sind
alle - besonders ausländische - Examinatoren zu informieren.
Eventuelle Abweichungen legt die Ausstellungsleitung zusammen mit
den Prüfungsrichtern und dem Prüfungskandidaten vorab fest.
2. Die theoretische Prüfung
A) Allgemeine Teil
B) Farbprüfung
C) Rassen spezifischer Teil
Sie
kann auf einer Ausstellung oder einem Examenstag eines anerkannten,
eingetragenen Katzenvereins abgelegt werden.
zu A)
Dieser Teil besteht aus mindestens 20 allgemeinen Fragen zu
Katzengenetik und der Richtertätigkeit auf Ausstellungen, die
schriftlich zu beantworten sind
zu B)
Die Farbprüfungen müssen unabhängig davon, in welcher Rasse oder
Farbe der rassenspezifische Teil begonnen wird, vorher abgelegt
werden
Die Farbprüfung ist in die nachfolgenden 5 Farbgruppen unterteilt.
Jede Gruppe ist mit mindestens 10 Fragen schriftlich abzuprüfen.
a. alle klassischen Farben und deren
Tortievariationen
b. alle, Silver, Golden und
Smoke außer Tabby
c. alle Tabby
d. alle Particolor inkl. Harlekin und
Van
e. alle Colourpoint mit und ohne weiß
incl. sepia + mink.
Die
Farbprüfungen sind einmalig und gelten auch für alle Haarkategorien
bei Folgeexamen.
zu C)
Ein rassespezifischer Teil kann nur begonnen werden, wenn alle
Farbprüfungen abgelegt sind, die diesen Teil betreffen.
Beispiele zur Erklärung:
Soll eine Prüfung für BKH (alle Farben) abgelegt werden, so
müssen zuvor auch alle Farbprüfungen abgelegt sein.
Soll eine Prüfung für Siam abgelegt werden, müssen ebenfalls
vorher alle Farbprüfungen a) bis e) abgelegt werden.
Der rassespezifische, theoretische Teil kann in den drei unter 4.
aufgeführten Kategorien in deren Rassengruppen sowie einzeln geprüft
werden. Die Prüfung in Gruppen wird empfohlen.
Es darf jedoch maximal eine Rassengruppe pro
Ausstellungswochenende abgelegt werden.
Für Hauptrassen sind mindestens 10 Fragen in
schriftlicher Form erforderlich, für untergeordnete, in Klammern
stehende Rassen genügen 5 Fragen
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich ohne zur
Hilfenahme von Büchern oder anderer Hilfsmittel. Ein angemessener
Zeitrahmen für die Beantwortung der Fragen wird von den Examinatoren
festgelegt. Die Antworten werden durch die beiden Prüfungsrichter
kontrolliert.
Erst wenn der Anwärter den theoretischen Teil
bestanden hat, darf er die praktische Prüfung ablegen.
Besteht ein Anwärter die Theorie nicht, darf er sie 2 mal
wiederholen. Wird auch eine 3. Prüfung nicht bestanden, wird der
Anwärter zu weiteren Prüfungen in dieser Kategorie nicht mehr
zugelassen.
Eine endgültige Entscheidung treffen jedoch die
Ausstellungsleitung, der Mitgliedsverein de Prüflings und die
Examinatoren gemeinsam.
Generell sind Ausstellungsleitung und die Examinatoren vom Anwärter
in Kenntnis zu setzen, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung
handelt
3. Die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird während einer internationalen Katzenausstellung im Richterraum absolviert. Sie wird abgelegt, um beurteilen zu können, ob der Anwärter die Katzen nach ihrem Standard beurteilen, vollständige Richterberichte formulieren, Farbbestimmungen vornehmen, die Katzen platzieren und seine Entscheidungen begründen kann.
Im Prüfungsrichterbericht sind lediglich die
Käfig- bzw. Ausstellungsnummer, die Rasse, das Geschlecht, das Alter
und den Titel des Tieres, aber nicht dessen Farbe aufgeführt. Der
Richterbericht des Anwärters sollte das gleiche Bewertungsergebnis
aufweisen wie der des Bewertungsrichters. Bei einer Abweichung, muss
das Tier geholt werden und der Anwärter muss seine Angaben erklären.
Er kann eine abweichende Meinung über ein Tier vertreten, jedoch
muss diese jedoch im Rahmen des Standards begründen können.
Der praktische Teil des Examens muss vor der Best in Show beendet
sein.
Besteht der Anwärter die praktische Prüfung nicht, so kann er diese
2 mal wiederholen, ohne die theoretische Prüfung nochmals ablegen zu
müssen. Eine Wiederholung ist nur nach mindestens 3 weiteren
nachgewiesenen Richterschülertätigkeiten möglich. Besteht ein
Anwärter die praktische Prüfung auch zum 3. mal nicht, so muss auch
die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Zuvor sind 5 neue Richterschülerzeugnisse von mindestens 3
verschieden Richtern erforderlich.
In Ausnahmefällen kann ein vor Ort tätiger
Richter oder Prüfling ein Examen spontan auch ohne Voranmeldung auf
einer Ausstellung ablegen, wenn eine in seinen Zeugnissen fehlende
Rasse anwesend ist, und die Ausstellungsleitung und zwei
Examinatoren damit einverstanden sind.
4. Kategorien
Bei Ablegung eines Erstexamens, gleichgültig in
welcher Kategorie und Hauptrasse, sind prinzipiell die folgenden
Farbgruppen zu prüfen:
a) Alle klassischen Farben und deren
Tortievarianten
b) Alle Tabby
c) Alle Particolor incl. Harlekin und
Van
d) Alle Smoke, Silver und Golden
außer Tabby
e) Alle Pointfarben (incl.
sepia, mink und. mit weiß
sofern in der Hauptrasse anerkannt.
Eine Zusammenfassung der Rassengruppen ist möglich, wenn alle
Farbprüfungen bestanden, und die Rassengruppen in einer von
Ausstellungsleitung und Examinatoren akzeptierter Anzahl anwesend
sind.
1. Langhaar inkl. Exotic Shorthair
1. Heilige Birma, Ragdoll, (Ragamuffin)
2. Maine Coon, Norwegische
Waldkatze
3. Sibirische Katze inkl.
Neva Masquerade
4. Türkisch Angora, (Türkisch Van inkl. Türkisch Van Kedisi)
5. Somali
6. Balinesen, Mandarin (Nebelung, Tibetan)
7. BLH, Selkirk LH, (Higland Fold, Cymric, American Curl LH)
8.
(Japanese Bobtail LH, Kurilian Bobtail LH)
3. Kurzhaar
1. Siam/OKH,
Thaikatze, (Tonkanese, Peterbald)
2. BKH,
Selkirk KH, (EKH, Manx, Scottisch Fold, American Shorthair,
Snowshoe, Chartreux,
American Curl KH)
3. Burma, (Tonkanese, Asian Group)
4. Abessinier, (Singapura)
5. Russisch blau, (Korat, Chartreux)
6. Devon Rex, Cornish Rex, Selkirk (German Rex, La Perm)
7. Bengal, (Ocicat, Egyptian Mau, Savannah)
8. Sphynx (Don, Peterbald)
9. (Japanese Bobtail, Kurilian
Bobtail)
Für Nebenrassen - die Rassen in Klammer - ist schriftliche Theorie
oder praktisch/mündlich ausreichend, wenn die Hauptrasse in Theorie
und Praxis bestanden wurde. Als Hauptrasse gelten die, nicht in
Klammern aufgeführten, fett gedruckten Rassen
Die Reihenfolge der Gruppen ist frei wählbar.
Es ist auch möglich, für jede Rasse eine separate Prüfung abzulegen.
Bei den Rassen gleichen Typs, aber unterschiedlicher Haarlänge,
beinhaltet ein Examen automatisch auch die komplementäre
Haarkategorie. Der Kandidat muss nicht Allroundrichter einer
Haarkategorie sein, bevor er eine Prüfung in einer anderen
Haarkategorie ablegen kann.
Über bestandene theoretische und/oder praktische Examen erhält der Prüfungskandidat eine Urkunde, in der die geprüften Rassen und Farben aufgeführt sind und die von allen an der Prüfung beteiligten Richtern und dem veranstaltenden Verein unterzeichnet wird. Eine Kopie der Urkunde und die Prüfungsunterlagen verbleiben beim veranstaltenden Verein.
Maximal 30% der Examen dürfen beim gleichen
Verein abgelegt werden. In den Kategorien KH & HLH wird mindesten
die Unterschrift von jeweils 6 verschiedenen Richtern erforderlich.
Ein Richter darf sich dann „Allbreed-Richter“
nennen, wenn seine Zeugnisse Examen für sämtliche Farben und Rassen
aller 3 Kategorien nachweisen, die von mindestens 13 verschiedenen
Richtern unterschrieben sind.
Eine entsprechende Urkunde kann vom
Mitgliedsverein oder Verband ausgestellt werden, wenn diesem
sämtliche, den Regeln entsprechenden Zeugnisse vorliegen
Die aufgeführten Rassen stellen nur die
Mindestanforderung dar, um den Status „Allroundrichter“ für eine
Haarkategorie bzw. am Ende „Allbreed“ zu erreichen.
Es wird dringend empfohlen die Ausbildung auf
möglichst viele Rassen, insbesondere auch neu aufkommende Rassen,
selbstständig zu erweitern und durch ein Examen abzuschließen.
Allbreed-Richter und Allround-Richter einer Haarkategorie sind
berechtigt Examen für neue Rassen in ihren Kategorien abzunehmen.
Die kontinuierliche Weiterbildung auf neue Rassen oder Veränderungen ist für alle Richter obligatorisch.
Umsetzung von Grundkenntnissen der
Rassestandards anderer Organisationen, welche bei Einladung zu
diesen Vereinen erwartet werden, wird vorausgesetzt!
6. Verhaltensregeln
Bereits während der Richterschülertätigkeit und
den Examen sollte sich der Anwärter sowohl als Züchter als
auch während seiner Tätigkeit einem ehrenhaften Arbeiten
verschreiben, welches für eine erfolgreiche Richterlaufbahn
elementare Bedeutung hat. Die nachfolgenden Kernpunkte gelten sowohl
für Richteranwärter als auch für Richter und sollten Maßstab für
ihre Verhaltensbeurteilung sein:
§
Unvoreingenommenheit und Objektivität sind oberstes Gebot
• §
Gerichtet wird grundsätzlich nach dem vom Veranstalter vorgegebenen,
anerkanntem
Rassestandard . Persönliche Vorlieben sind zu ignorieren.
•
§ Ein Richter oder Richterschüler stellt niemals
eigene Katzen auf der gleichen Ausstellung aus, auf
der er tätig ist. Darunter sind auch Katzen zu verstehen, die in
seinem Haushalt leben und sachlich
einem Familienmitglied oder Partner gehören.
•
§ Werden einem Richter Katzen zugeteilt, die aus
seiner Zucht stammen, richtet er diese Katzen eben
so objektiv wie alle anderen und lässt sich die Beziehung nicht
anmerken. Er redet nicht darüber,
weder mit dem Aussteller noch mit Richterkollegen.
•
§ Ein Richter entscheidet ausschließlich auf Basis
des anzuwendenden Standards nach seiner eigenen,
sachlich fundierten Meinung und lässt sich niemals beeinflussen,
weder von Kollegen, noch von
Ausstellern oder Ausstellungsleitung. Dies schließt jedoch nicht
aus, dass er sich bei begründetem
Zweifel bei Richterkollegen eine zweite Meinung einholt.
•
§ Ein Richter akzeptiert und achtet seine Kollegen
und deren Bewertungen. Auch wenn er eine
andere Meinung hat, versucht er nicht einen Kollegen in dessen
Urteilsfindung mit Hinweisen oder
Gestiken zu beeinflussen.
•
§ Richter beteiligen sich nicht an Examen von
Verwandten, Ehepartnern, Lebensgefährten oder
anderen mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen.
7. Schlussbemerkung
Jeder Richter und jeder Anwärter muss sich bewusst sein, dass
die objektive und faire Ausübung seines Ehrenamtes eine
Schlüsselfunktion für den erfolgreichen Fortbestand von
Katzenausstellungen und – zucht darstellt. Er muss alles tun, um den
Ruf und die Integrität der Richterschaft zu wahren.