Der BPK veranstaltet regelmäßig Internationale Katzenausstellungen, zu denen wir Sie und Ihre
Katzen herzlich einladen.
Die Ausstellungen werden als Zwei-Eintagesausstellungen
durchgeführt. Sie haben daher die Möglichkeit, sowohl am Samstag,
als auch am Sonntag einen Titel für Ihre Katzen erringen zu können.
Vermerken Sie bitte den Tag, an dem Sie
an der Ausstellung teilnehmen möchten, auf dem Meldeformular.
Jede Katze oder jeder Wurf ist durch ein eigenes Anmeldeformular zur
Ausstellung anzumelden, es reicht ein Formular für beide Tage aus.
Mit der Anmeldung und seiner Unterschrift erklären sich der
Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien des BPK, die er auf
Wunsch zugeschickt bekommt, einverstanden. Jeder Aussteller erhält
für seine angemeldeten Katzen
eine Meldebestätigung, die am Tag der Ausstellung vorzulegen ist.
Die Anmeldung der Katze ist nur gesichert, wenn bis zum
Meldeschluss; die Meldegebühr entrichtet wurde. Für alle Meldungen,
die nach Meldeschluss; zurückgezogen werden, ist eine Rückvergütung
der
Meldegebührausgeschlossen. Die Meldegebühr ist in jedem Fall auch
dann fällig, wenn der Aussteller der Ausstellung fernbleibt.
Ausnahmen bedürfe der Zustimmung des Vorstandes. Um- und
Nachmel-dungen werden nach Meldeschluss gegen eine Gebühr von 5,00
EUR pro Tier vorgenommen. Ausnahmen sind Änderungen, die durch
Erreichen eines Titels auf der Ausstellung selbst vorgenommen werden
müssen.
Neuanmeldungen und Ummeldungen von Tieren werden am Ausstellungstag
nicht mehr entgegen-genommen!
"Alle ausgestellten Tiere, die älter als 3 Monate sind, müssen eine
durch einen Impfpass nachgewiesene Impfung gegen Katzenseuche und
Katzenschnupfen nachweisen.
Die veterinärärztliche Untersuchung findet an beiden Tagen jeweils in der Zeit von 7.30 bis 9.00 Uhr statt. Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlass auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand untersucht. Zur Ausstellung
werden nur gesunde Katzen zugelassen. Die Entscheidung liegt beim Tierarzt. Keine Katze darf ohne Kontrolle, auch
nicht zu einem späteren Zeitpunkt, in die Ausstellung gebracht werden.
Die Käfige haben die Maße 70 x 70 x 70 cm. Bei Einzeltieren, die für
sich alleine einen Doppelkäfig beanspruchen, erhöht sich die
Meldegebühr um 10,00 EUR pro Tag. Es wird gebeten, den Käfig mit
einer weichen Unterlage auszulegen und drei Seiten mit einem Vorhang
zu versehen.
Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack
erfolgen. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu
beaufsichtigen. Während der Abwesenheit sollten andere Aussteller
mit der Aufsicht beauftragt werden.
Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale Jury
von anerkannten Katzenrichtern.
Jede Katze erhält eine Bewertung (Richterbericht) und mindestens eine
Urkunde mit der eingetragenen Bewertungsnote. Weiterhin erhalten
Jungtieremit einer V1-Bewertung eine Schleife und Erwachsene Tiere,
die ihre Titelanwartschaft errungen haben, einen Titelpokal.
Das Urteil der Richter ist unanfechtbar. Ausschließlich die
Bewertung der Richter und die Auswahl der Jury sind Grundlage für
die Vergabe der Preise.
Jegliche Haftung des BPK, seiner Organe oder Beauftragten ist
ausgeschlossen. Jeder Aussteller haftet für die von ihm verursachten
Schäden. Die Aussteller sind verpflichtet, zur Vermeidung von Unrat
beizutragen. Abfall und gebrauchte Katzenstreu ist in den zur
Verfügung gestellten Abfalltüten und Abfallbehältern zu deponieren.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Ausstellung begrüßen zu dürfen.
Die Ausstellungsleitung des BPK e. V.